Wie die Gemeinde Hombrechtikon mitteilt, wird die Teuerung für das Gemeindepersonal per 1. Januar 2024 mit 1,6 Prozent ausgeglichen.
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon.
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss der Hombrechtiker Personalverordnung gelten die für das Staatspersonal anwendbaren Beschlüsse über generelle Teuerungszulagen, Reallohnerhöhungen oder Lohnreduktionen in der Regel auch für das Personal der Gemeinde Hombrechtikon.

Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat beschlossen, die Teuerung per 1. Januar 2024 mit 1,6 Prozent auszugleichen.

Für individuelle Lohnerhöhungen stehen 0,8 Prozent der Lohnsumme zu Verfügung.

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